
Notarbereich
Als Notarin betreue und berate ich Sie bei Anliegen von A wie Auflassung bis Z wie Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Im Vordergrund meiner notariellen Tätigkeit stehen hierbei Beurkundungen aus den Bereichen des Immobilien-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Daneben entwerfe ich für Sie Vollmachten, wie z.B. Vorsorgevollmachten, und führe Beglaubigungen durch.
Immobilienrecht | Familienrecht | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Vollmachten | Beglaubigungen & Sonstiges

Immobilienrecht
Bei einem Immobilienkauf – sowohl bei Grundstücken als auch Eigentumswohnungen – investieren Sie in der Regel erhebliche Beträge Ihres Vermögens und müssen ggf. zusätzlich Darlehen aufnehmen.
Als Notarin entwerfe ich einen rechtlich ausgewogenen Vertrag, um Risiken für die Vertragsparteien zu vermeiden, und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, damit verhindert wird, dass Sie den Kaufpreis zahlen, ohne im Gegenzug Eigentümer zu werden. Daneben fordere ich alle für den Vollzug des Kaufvertrages erforderlichen Unterlagen an und erledige die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den beteiligten Behörden.
Nicht selten stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Weitergabe der eigenen Immobilie an die nächste Generation ist und wie abgesichert werden kann, dass die Immobilie wie bisher genutzt werden kann. Auch hier spielen die steuerlichen Auswirkungen einer Zuwendung eine wesentliche Rolle in meiner notariellen Beratungstätigkeit. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Schenkungsvertrages erläutere ich Ihnen gern und erstelle im Anschluss einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Urkundsentwurf unter Berücksichtigung der schenkungsteuerlichen Freibeträge.
Neben entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Immobilien oder eines Miteigentumsanteils gehört zu meiner Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts z.B.:
- Bestellung von Grundschulden und Hypotheken und deren Löschung
- Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Wohnungsrecht), Nießbrauchrecht oder Vorkaufsrechten
- Begründung und Zuordnung von Sondernutzungsrechten im WEG
- Tauschverträge
- Realteilung von Grundstücken
- Erbauseinandersetzungen (beschränkt auf Grundbesitz)
- Begründung und Auflösung von Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)
- Erstellung einer Gemeinschaftsordnung
- Erstellung von Verwalterzustimmungen und Genehmigungserklärungen

Familienrecht
In Deutschland scheitert statistisch jede dritte Ehe.
Solange eine Scheidung von den Ehegatten als unwahrscheinlich und rein theoretisch angesehen wird, sind sie einer vernünftigen und ausgewogenen Regelung zugänglich. Wenn die Ehe vor dem Aus steht, ist es hierfür leider häufig zu spät. Ein frühzeitiger Ehevertrag führt deswegen nicht nur zu ausgewogenen Ergebnissen, sondern erspart den Beteiligten im Scheidungsfall zusätzliches Leid und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Häufig empfiehlt es sich, den Ehevertrag schon vor der Hochzeit abzuschließen. Dieser kann aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. In beiden Fällen ist er notariell zu beurkunden.
Aber auch nach erfolgter Trennung können die Ehegatten durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die notwendigen Regelungen treffen.
Gegenstand eines Ehevertrages und einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können der eheliche Güterstand und dessen Aufhebung sowie eine Vereinbarung zum Zugewinnausgleich oder dessen Ausschluss, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Aufteilung der Haushaltsgegenstände, Zuweisung der Ehewohnung, Sorgerechts- und Umgangsregelungen, der Versorgungsausgleich sowie die Auseinandersetzung von Immobilien sein.
Auch nicht verheiratete Paare können Vereinbarungen zur Übertragung von Immobilien im Rahmen der Trennung schließen, die wegen der besonderen immobilienrechtlichen Formvorschriften ebenfalls beurkundungsbedürftig sind.
Daneben ist Gegenstand meiner notariellen Tätigkeit im Familienrecht die Beratung und Beurkundung von Adoptionsanträgen.
Was auch immer Ihr Anliegen ist, ich berate Sie neutral über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und deren rechtliche Tragweite.

Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge führt nicht selten zu unerwünschten Konsequenzen: Hinterlässt z.B. der verstorbene Ehegatte Kinder, kann der überlebende Ehegatte nur im Einvernehmen mit diesen über den Nachlass verfügen. Sind die Kinder noch minderjährig, bedarf es zusätzlich der Mitwirkung des Familiengerichts. Sind die Ehegatten hingegen kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister.
Daneben können auch steuerliche Aspekte bei der Erbfolgeregelung häufig eine entscheidende Rolle spielen, da der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse, dem konkreten Steuersatz und dem Freibetrag, den der Erbe geltend machen kann. Dies alles richtet sich letztlich nach dem Verwandtschaftsgrad. Je näher man verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Am besten gestellt ist der Ehegatte.
Auch wenn die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit schwerfällt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Regelung kümmern.
Zur Vermeidung von ungewollten Folgen sollten Sie die Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen selbst regeln. Das Erbrecht gibt Ihnen dazu eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten.
Ich berate Sie hierzu gern unter Berücksichtigung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge und entwerfe das auf Ihre persönliche Situation angepasste gemeinschaftliche Testament, einen Erbvertrag oder ein Einzeltestament.
Neben der gestalterischen Tätigkeit im Erbrecht beurkunde ich Erbscheinsanträge sowie Anträge auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen und beglaubige Ihre Unterschrift bei einer Erbausschlagung.

Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht begleite und betreue ich Unternehmen von der Gründung, über den Verkauf bis hin zur Liquidation und Löschung oder im Rahmen des Unternehmensverkaufs bzw. Übertragung von Geschäftsanteilen.
In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten die notarielle Begleitung Ihres Vorhabens vor.
Häufig stehen für die gesellschaftsrechtlichen Belange Online-Verfahren zur Verfügung. Gerne prüfe ich, ob für Ihr Anliegen das Online-Verfahren möglich ist.
Bei der Gründung einer Gesellschaft berate ich Sie bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und begleite Ihren Gründungsprozess bis zur Eintragung in das Handelsregister. Ich gestalte mit Ihnen den Gesellschaftsvertrag und bereite die erforderlichen weiteren Unterlagen, wie z.B. Handelsregisteranmeldungen und Gesellschafterlisten etc., vor.
Bei Änderungen innerhalb der Gesellschaft unterstütze ich Sie ggf. auch bei der Formulierung der entsprechenden Beschlüsse und bereite Handelsregisteranmeldungen vor, z.B.:
- Änderungen des Sitzes oder des Unternehmensgegenstands
- Stammkapitalerhöhung
- Änderung der Geschäftsanschrift
- Berufung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen
- Anmeldung der Liquidation und Löschung

Vollmachten
Wenn Sie aufgrund von Alter oder durch plötzliche Erkrankung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, sind Sie auf die Unterstützung anderer angewiesen. Wichtig ist hier zu wissen, dass der Ehegatte oder Lebensgefährte bzw. nahestehende Verwandte in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln können.
Zwar bestellt das Gericht in solchen Fällen einen Betreuer, doch nicht selten ist dieser eine fremde Person, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht kennt.
Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Auswahl einer Vertrauensperson! Kommt es erst einmal zu einer Betreuungsbedürftigkeit, so ist es für vorsorgende notarielle Maßnahmen leider zu spät.
Mit einer Vorsorgevollmacht sind Sie umfassend abgesichert. Durch diese können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, im Fall der Fälle Ihre Angelegenheiten zu regeln. Hierzu gehört der persönliche Bereich, wie die Gesundheitsvorsorge, Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bis hin zu der Frage „lebensverlängernder Maßnahmen“, Einsicht in Krankenakten, Unterbringungsfragen und dergleichen, aber auch die Vermögensangelegenheiten. Für Letztere wird häufig der Person des Vertrauens eine Generalvollmacht erteilt. Durch sie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte im Notfall z.B. über die Bankkonten verfügen kann und in der Lage ist, die mit dem Notfall verbundenen finanziellen Angelegenheiten zu regeln, insbesondere mit Versicherungen oder Beihilfestellen. Der Umfang dieser Vollmacht lässt sich natürlich auch individuell einschränken. Hierbei berate ich Sie gern.
Wenn es keine Person gibt, der Sie so weitgehendes Vertrauen entgegenbringen, dass Sie ihr eine Vorsorgevollmacht erteilen wollen, können Sie mit einer Betreuungsverfügung dennoch Einfluss auf eine etwaige staatliche Betreuung nehmen. Anders als mit einer Vorsorgevollmacht wird durch eine Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts zwar nicht vermieden. Durch eine Betreuungsverfügung können aber die Person und/oder auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei Betreuung festgelegt werden. Das Gericht bzw. der Betreuer sind im Grundsatz an diese Wünsche gebunden. Eine andere Person darf nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn sich die in der Betreuungsverfügung genannte Person als ungeeignet erweist. Den Umfang der Befugnisse des Betreuers oder der Betreuerin bestimmt das Gericht.
Im Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten unterliegt der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung.
Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre Anweisungen zu Art und Umfang ärztlicher Maßnahmen bis hin zu Fragen der Transplantation fremder oder der Entnahme eigener Organe formulieren.
Aber auch andere Vollmachten spielen im geschäftlichen Bereich und zur eigenen Risikoabsicherung eine zentrale Rolle. Ich entwerfe und berate daher auch zu Vollmachten für folgende Situationen:
- Generalvollmachten
- An- und Verkaufsvollmachten für Immobilien
- Stimmrechtsvollmachten für WEG-Versammlungen
- Stimmrechtsvollmachten für alle Gesellschaftsformen
- Handelsregistervollmachten
- Nachlassvollmachten
- Sorgerechtsvollmachten

Beglaubigungen & Sonstiges
Als Notarin bin ich ebenfalls zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften und Erstellung von beglaubigten Abschriften.
Wird von Ihnen eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift verlangt, bestätige ich als Notarin Ihre Identität und dass Sie diese Erklärung vor mir unterschrieben bzw. Ihre Unterschrift vor mir anerkannt haben, also die Echtheit Ihrer Unterschrift. Diese müssen Sie persönlich vor mir leisten bzw. anerkennen und sich mit einem gültigen Ausweis (Lichtbilddokument) identifizieren. Ich beglaubige lediglich Ihre Unterschrift, nicht den Inhalt des von Ihnen zu unterzeichnenden Dokuments.
Bei der Beglaubigung von Abschriften bestätige ich die Übereinstimmung von Kopie und Original. Dafür müssen Sie das Original, eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift davon vorbeibringen oder zusenden. Da lediglich das Dokument beglaubigt wird, müssen Sie hierfür nicht persönlich bei mir erscheinen. Nach Beglaubigung können Sie die Unterlagen wieder abholen.
Neben der Urkundstätigkeit in allen Rechtsgebieten bin ich als Notarin auch in weiteren, unterschiedlichen Bereichen der vorsorgenden Rechtspflege tätig; meine Zuständigkeit erstreckt sich z.B. auf
- die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen,
- Beurkundung von Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen,
- Versteigerungen und Verlosungen,
- die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen,
- Wechsel- und Scheckproteste und
- Tatsachenbescheinigungen (z.B. Lebendbescheinigungen).
Darüber hinaus gehört zum Amt der Notarin auch die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen.