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Immobilienrecht | Familienrecht | Erbrecht | Gesellschaftsrecht | Vollmachten | Beglaubigungen & Sonstiges

Immobilienrecht

Bei einem Immobilienkauf – sowohl bei Grundstücken als auch Eigentumswohnungen – investieren Sie in der Regel erhebliche Beträge Ihres Vermögens und müssen ggf. zusätzlich Darlehen aufnehmen.

Als Notarin entwerfe ich einen rechtlich ausgewogenen Vertrag, um Risiken für die Vertragsparteien zu vermeiden, und überwache die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, damit verhindert wird, dass Sie den Kaufpreis zahlen, ohne im Gegenzug Eigentümer zu werden. Daneben fordere ich alle für den Vollzug des Kaufvertrages erforderlichen Unterlagen an und erledige die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den beteiligten Behörden.

Nicht selten stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Weitergabe der eigenen Immobilie an die nächste Generation ist und wie abgesichert werden kann, dass die Immobilie wie bisher genutzt werden kann. Auch hier spielen die steuerlichen Auswirkungen einer Zuwendung eine wesentliche Rolle in meiner notariellen Beratungstätigkeit. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Schenkungsvertrages erläutere ich Ihnen gern und erstelle im Anschluss einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Urkundsentwurf unter Berücksichtigung der schenkungsteuerlichen Freibeträge.

Familienrecht

Erbrecht

Die gesetzliche Erbfolge führt nicht selten zu unerwünschten Konsequenzen: Hinterlässt z.B. der verstorbene Ehegatte Kinder, kann der überlebende Ehegatte nur im Einvernehmen mit diesen über den Nachlass verfügen. Sind die Kinder noch minderjährig, bedarf es zusätzlich der Mitwirkung des Familiengerichts. Sind die Ehegatten hingegen kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister.

Daneben können auch steuerliche Aspekte bei der Erbfolgeregelung häufig eine entscheidende Rolle spielen, da der Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Steuerklasse, dem konkreten Steuersatz und dem Freibetrag, den der Erbe geltend machen kann. Dies alles richtet sich letztlich nach dem Verwandtschaftsgrad. Je näher man verwandt ist, desto höher sind die Freibeträge. Am besten gestellt ist der Ehegatte.

Auch wenn die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit schwerfällt, sollten Sie sich frühzeitig um eine Regelung kümmern.

Vollmachten

Wenn Sie aufgrund von Alter oder durch plötzliche Erkrankung oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, sind Sie auf die Unterstützung anderer angewiesen. Wichtig ist hier zu wissen, dass der Ehegatte oder Lebensgefährte bzw. nahestehende Verwandte in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln können. 

Zwar bestellt das Gericht in solchen Fällen einen Betreuer, doch nicht selten ist dieser eine fremde Person, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht kennt. 

Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die Auswahl einer Vertrauensperson! Kommt es erst einmal zu einer Betreuungsbedürftigkeit, so ist es für vorsorgende notarielle Maßnahmen leider zu spät.

Beglaubigungen & Sonstiges

Neben der Urkundstätigkeit in allen Rechtsgebieten bin ich als Notarin auch in weiteren, unterschiedlichen Bereichen der vorsorgenden Rechtspflege tätig; meine Zuständigkeit erstreckt sich z.B. auf

  • die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen,
  • Beurkundung von Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen,
  • Versteigerungen und Verlosungen,
  • die Aufnahme von Vermögensverzeichnissen,
  • Wechsel- und Scheckproteste und
  • Tatsachenbescheinigungen (z.B. Lebendbescheinigungen).

Darüber hinaus gehört zum Amt der Notarin auch die treuhänderische Verwahrung von Geld und Wertsachen.